Dienstleistungen

Buchhaltung

• Erfassung, Buchung und Kontierung Ihrer laufenden Geschäftsvorfälle nach den gesetzlichen Bestimmungen des Steuerberatergesetzes (§ 6 Nr. 3 und 4 StBerG)

• Digitalisierung Ihrer Belege

• Übermittlung der relevanten Daten an Ihre Steuerberatung

• Auf Wunsch auch die Sortierung und Archivierung Ihrer Unterlagen

• Erstellung einer betriebswirtschaftlichen Auswertung (BWA)

• Prüfung noch offener Posten (Debitoren + Kreditoren)

 

 

 

Hinweis

Unsere Dienstleistungen aus dem Bereich Buchhaltung unterliegen den Einschränkungen des § 6 Nr. 3 und 4 des StBerG. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir keine Rechtsberatung und auch keine Steuerberatung durchführen. 

 

Für die Steuerberatung und die Kommunikation mit dem Finanzamt steht uns ein qualifiziertes Steuerbüro zur Seite. Gerne vermitteln wir weiter, da wir über die Jahre nur positive Erfahrungen sammeln konnten.